Herzlich willkommen zum fünften Tag unserer Blogtour zur "Vertrag für die Ewigkeit - Reihe" von Seleni Black. Am ersten Tag wurde Dir die Reihe bei Tine - http://meinbuecherparadies.blogspot.de/ vorgestellt. Danach ging es um das Thema "Unsterblichkeit" bei Nadja http://bookwormdreamers.blogspot.de/. Am dritten Tag stand alles im Zeichen der Drachen bei Ann-Sophie http://readingisliketakingajourney.blogspot.com/, gestern waren wir mit dem Thema "Das Geschenk der Unsterblichkeit" bei Stefanie http://melodiebuch.blogspot.de/ zu Besuch. Heute geht es bei mir um ein ernstes Thema. Ich beschäftige mich für Euch mit "Vergewaltigung und Misshandlung".
Unter Vergewaltigung und Missbrauch gehört sexueller Missbrauch, und das ist ein Vergehen bzw. Verbrechen, das in Deutschland strafbar ist. Vor allem der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern und derselbige mit Todesfolge werden bei uns als Verbrechen eingestuft. Doch was genau gehört dazu, bzw. stellen wir uns darunter vor? Ich gebe es zu, es ist ein ernstes und schweres Thema, doch auch eines, dem wir alle uns stellen sollten. Denn so etwas kann sogar in der direkten Nachbarschaft, ja in der eigenen Familie vorkommen. Als sexuellen Missbrauch werden sexuelle Handlungen bezeichnet die an Minderjährigen, oder an erwachsenen Menschen vorgenommen werden, die sich nicht wehren können. Dies geschieht ohne deren Einverständnis und Einwilligung. In einem Betreuungsverhältnis, wie in einer Psychotherapie oder ähnlichem werden auch sexuelle Kontakte mit dem Einverständnis des Opfers als Missbrauch gewertet.
Seit dem 10. November 2016 werden in Deutschland Taten, die bisher als sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen gelten und bestraft wurden, als sexueller Übergriff, bzw. Vergewaltigung eingestuft und bestraft.
Durch das deutsche Strafgesetzbuch ist die sexuelle Selbstbestimmung eines jeden Menschen geschütztes Rechtsgut und dieses kann durch Missbrauch im Grunde durch zweilerei Weise verletzt werden:
- Durch eine Handlung, die gegen oder ohne den Willen des Opfers vorgenommen wird.
- Durch eine Handlung, die scheinbar im Einvernehmen, jedoch unter Ausnutzung der fehlenden Einwilligunskompetenz des Opfers oder durch eine besondere Beziehung zum Opfer herbeigeführt wird.
Die Rechtslage in den USA, den Vereinigten Staaten von Amerika, unterscheidet sich gegenüber unserer. Und zwar gravierend, denn das Schutzalter unterscheidet sich je nach Bundesstaat zwischen 16 und 18 Jahren. Auch die Rechtsprechung in den Bundesstaaten ist nicht einheitlich, sondern in vielen, jedoch nicht allen Staaten gibt es zusätzliche Vorschriften, die bei Altersdifferenzen der Beteiligten von höchstens 3 - 4 Jahren und unter der Voraussetzung das die sexuellen Handlungen unter gegenseitigem Einverständnis geschahen und alle Beteiligten mindestens 14 bis 16 Jahre alt sind, es keine oder nur geringe Bestrafungen gibt.
Es gibt zudem verschiedene Missbrauchsformen in denen man es unterscheidet, jedoch ist die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz davon abzugrenzen. Sie ist zwar rechtswidrig, aber das zumeist nur in arbeitsrechtlicher Hinsicht, da sie nicht strafbar ist. In vielen Unternehmen ist sie ein jedoch ein Kündigungsgrund.
Die Missbrauchsformen die es gibt sind:
- Exhibitionismus
- Kinderpornografie
- Rituelle Gewalt
- Sexueller Missbrauch von Kindern im Schutzalter
- Sexueller Missbrauch von schutzbefohlenen
- Sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
Die Vorbeugung dazu muss nicht nur beim Opfer, sondern auch beim potenziellen Täter angesetzt werden. Dazu zählt eine Sexualerziehung, die auch auf speziell auf das Thema des sexuellen Missbrauchs eingeht, und darüber aufklärt. Auch die soziale Kompetenz sollte entwickelt und gestärkt werden.
Es sollte jeder ernst genommen werden, grundsätzlich, und ein "Nein" als ein Nein akzeptiert werden. Dadurch lernen auch Kinder im besonderen das Erwachsene nicht alles tun dürfen, und das Erwachsene nicht immer überlegen sind.
Der Gegenseitige Respekt wird in Familien und Gruppen vorgelebt und niemand sollte sich wegen dem Grund des "brav seins" unterwürfig verhalten, oder alles über sich ergehen lassen
Über Sexualität und Themen die sich auf den Körper beziehen sollte offen gesprochen werden, denn dadurch lernt man dass der eigenen Körper als wertvoll und schön angesehen wird.
Und damit sind wir auch schon wieder am Ende meines heutigen Beitrages angekommen. Auch wenn es noch sehr viel gibt, über dass man bei diesem Thema schreiben und diskutieren könnte. Wenn Du Dich nun fragst, was dieses Thema mit der Buch-Reihe zu tun hat, dann solltest Du die Reihe lesen, denn ich möchte Dir nicht zu viel verraten und Dir den Spaß beim Lesen nehmen. Mein Beitrag soll doch spoilerfrei bleiben. Morgen geht es mit dem Thema "Wenn aus Freundschaft Liebe wird" bei Stefanie http://www.tausend-leben.blogspot.de/ weiter. Wenn Du möchtest, kannst Du gerne noch beim Gewinnspiel teilnehmen.
Gewinne:
Preis 1
2 x 1 signiertes Print
Preis 2
2 x 1 Tasse
Teilnahmebedingungen:
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Falls Du unter 18 Jahre alt sein solltest, ist eine Teilnahme nur mit Erlaubnis des Erziehungs-/Sorgeberichtigten möglich.
- Der Versand der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei der Rechtsweg hier ausgeschlossen ist. Für den Postversand wird keinerlei Haftung übernommen.
- Eine Barauszahlung der Gewinne ist leider nicht möglich.
- Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse an die Autorin/ an den Autor oder an den Verlag im Gewinnfall übersendet werden darf und man als Gewinner öffentlich genannt werden darf.
- Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Tag an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen.
- Das Gewinnspiel wird von CP - Ideenwelt organisiert.
- Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
- Sollte der Gewinner sich im Gewinnfall nach Bekanntgabe innerhalb von 7 Tagen nicht bei CP-Ideenwelt melden, rückt ein neuer Gewinner nach und man hat keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
- Das Gewinnspiel endet am 9.4.2017 um 23:59 Uhr.
Deine Aufgabe:
Beantworte bitte als Kommentar: Findest Du die Strafen für sexuellen Missbrauch müssten höher sein, als bis her? Und wie stehst Du zu diesem Thema, welche Erfahrungen hast Du?
Blogtourfahrplan und Themen:
- Tag 1: Die Vertrag für die Ewigkeit - Reihe bei Tine - http://meinbuecherparadies.blogspot.de/
- Tag 2: Unsterblichkeit bei Nadja http://bookwormdreamers.blogspot.de/
- Tag 3: Drachen bei Ann-Sophie - http://readingisliketakingajourney.blogspot.com/
- Tag 4: Das Geschenk der Unsterblichkeit bei Stefanie - http://melodiebuch.blogspot.de/
- Tag 5: Vergewaltigung und Misshandlung bei Babs - http://babsleben.blogspot.de/
- Tag 6: Wenn aus Freundschaft Liebe wird bei Stefanie - http://www.tausend-leben.blogspot.de/
- Tag 7: Seleni Black bei Annika - https://anduriarecca.wordpress.com/
- Tag 8: Gewinnspielauslosung auf allen Blogs
Strafe hiun oder her man sagt ja auch das diese Leute immer krank bleiben werden und es immer wieder tun werden wenn sie die Gelegenheit dafür bekommen -genau wie bei Vergewaltigern! Da gibt es immer wieder Fehleinschätzungen des Psychiaters und die kommen irgend wann auf freien Fuß und meistens dauert es ja auch nicht lange wo wieder was passiert, ich finde solche Leute gehören auf ewig weggespehrt! Ich selbst habe mkt sowas zum Glück noch ekien Erfahrung machen müssen.
AntwortenLöschenLG...Jenny
Ja ich finde die Strafe für solche Taten sollte höher sein. Manchmal denke ich mir das Menschen die so etwas tun am besten gar nicht mehr frei gelassen werden sollten denn wer einmal so etwas tut macht es wieder. Zum Glück habe ich mit sowas keine eigene Erfahrung. LG Doreen
AntwortenLöschenJa, ich finde die Strafen müssten höher sein, da es so ziemlich das schlimmste ist, was man einem anderen Menschen antun kann.
AntwortenLöschenLiebe Grüße,
Daniela
Ich selbst habe schon damit Erfahrungen machen müssen, näher möchte ich aber verständlicher Weise nicht drauf eingehen und ja, ich finde die Strafen sollten höher beziehungsweise anders umgesetzt werden. Sie sollten in eine geschlossene kommen, denn diese Menschen ändern sich einfach nie.
AntwortenLöschenEs zerstört einen einfach und man wird die Gedanken und Erinnerungen daran nie ganz los als Opfer, egal ob man danach betreut wird etc. Auch wenn es nur ein eniziges Mal passiert.
Liebe Grüße
Hallo und vielen Dank für diesen interessanten Beitrag zu dem ernsten Thema. Ja, ich denke die Strafen sollten höher sein, weil der menschliche und gesellschaftliche Schaden solcher Verbrechen so hoch ist, dass die aktuellen Strafen diesem hohen Schaden nicht gerecht werden. Das Thema ist auch brandaktuell, denn es vergeht eigentlich kein Tag, an dem nicht in der Presse über ein Sexualdelikt berichtet wird. Auch deshalb sollten diese Taten besonders streng und rigoros verfolgt werden.
AntwortenLöschenViele liebe Grüße
Katja
kavo0003[at]web.de